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Geldwäscheprävention Icon - Geldschein und Schutzschild mit Person

Freiberufler als Verpflichtete

Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer im Fadenkreuz der Aufsichtsbehörden

Was müssen Sie umsetzen?

Freiberufler müssen die Vorgaben des Geldwäschegesetzes beachten. Für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gilt dies gemäß § 2 Nr. 12 GwG unmittelbar. Rechtsanwälte und Notare sind dabei, wenn sie an sogenannten Kataloggeschäften gem. § 2 Nr. 10 mitwirken, was bei allen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien der Fall ist. So war bereits seit 2017 erfasst die Mitwirkung an:

  • der Gründung und Übertragung (M&A) von Gesellschaften und Beratungsleistungen hierzu
  • der Durchführung von Immobilien- und Gewerbebetriebstransaktionen
  • der Verwaltung von Vermögenswerten

Mit der Novelle des GWG 2020 ist ein nebulös formulierter und sehr weitreichender Sachverhalt hinzugekommen , nämlich

  • die Beratung des Mandanten im Hinblick auf seine Kapitalstruktur, seine industrielle Strategie oder damit verbundene Fragen

 

Was bedeutet das konkret?

Als Betroffene/r müssen Sie:

  • ein Risikomanagement vorhalten (einen Verantwortlichen benennen),
  • eine Risikoanalyse durchführen und aktuell halten,
  • sachgerechte Sorgfaltspflichten vorsehen, befolgen und dokumentieren,
  • insbesondere ihre Mandanten ausreichend identifizieren und entsprechende Prozesse nachvollziehbar einrichten,
  • bei mehr als 30 Berufsträgern außerdem einen Geldwäschebeauftragten beauftragen und gegenüber der Aufsichtsbehörde benennen.

 

Was können wir für Sie tun?

Wir liefern die Bausteine, die Ihnen fehlen bis hin zur vollständigen Übernahme aller Aufgaben einschließlich der dauerhaften Stellung eines Geldwäschebeauftragten. Maßstab dafür ist ein solides Basispaket, da Sie hier nicht in einer Wettbewerbssituation stehen, sondern rechtliche Mindestanforderungen erfüllen wollen. Hier greifen wir auf eine Vielzahl von Risikoanalysen und erfolgreich etablierte Prozesse zurück. Seien Sie daher versichert, erprobte Lösungen zu erhalten und von unserer Effizienz zu profitieren.

 

Und wenn ich gar nichts tue?

Zu Beginn 2020 hatten die Aufsichtsbehörden die Überprüfung von Sozietäten intensiviert. Derzeit scheint aber auch bei den Behörden Corona-Pause zu sein. Wir gehen fest davon aus, dass insbesondere Sozietäten mit mehreren Standorten und/ oder internationale Ausrichtung ab Mitte des Jahres besonders überprüft werden. Wer die Basics Risikoanalyse und Identifizierung bis dahin nicht im Griff hat, dürfte an einem Bußgeld kaum vorbeikommen.

 

Darum:

Nutzen Sie die Zeit, sprechen Sie uns an!