Darum geht es
Illegale Geldströme frühzeitig erkennen und eine Vermischung mit legal erwirtschafteten Geldern verhindern. Dieses Ziel verfolgen der europäische und der nationale Gesetzgeber auf vielfältige Weise. Und das Thema ist aktuell, denn Deutschland gilt nicht nur in Expertenkreisen immer noch als Geldwäscheparadies!
ihre Herausforderung
Mit wiederholten Novellen des Geldwäschegesetzes – zuletzt Anfang des Jahres – hat der Gesetzgeber eingegriffen. Für eine Vielzahl von Unternehmen gelten nun verschärfte Anforderungen. Dazu zählen:
- Durchführung einer Risikoanalyse
- Ergreifen von Sicherungsmaßnahmen
- Durchführen von Identifizierungsprozessen
- verschärfte Meldepflichten bei Verstößen
Wer hier nicht aktiv wird, dem drohen schon bei leichtfertigen Verstößen Geld- und sogar Freiheitsstrafen. Daneben treten Imageschäden für das Unternehmen unter anderem durch die Veröffentlichung von Bußgeldentscheidungen.
Wer ist verpflichtet
Der Kreis der Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz ist groß. Betroffen sind unter anderem:
- Finanzdienstleister / Finanzunternehmen
- Versicherungsunternehmen / -vermittler
- Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer / Buchprüfer
- Kapitalverwaltungsunternehmen
- Glücksspielveranstalter / -vermittler
- Immobilienmakler
- Güterhändler, Kunstvermittler
Unsere Lösung(en)
INTEGRITY ist erfahren in der Ermittlung, Bewertung und Darstellung unternehmensspezifischer Geldwäscherisiken.
Ausgehend von den gesetzlichen Anforderungen und dem Ergebnis der Risikoanalyse schlagen wir Ihnen adäquate Gegenmaßnahmen vor und setzen diese gemeinsam mit Ihnen um. Dazu zählt auch ein sachgerechter Umgang mit Verstößen.
Analysen
Wir schauen genau für Sie hin – mit initialen Risikoanalysen – und bewerten Ihr geldwäschespezifisches Risikomanagement inkl. Handlungsempfehlungen.
Konzeptionierung & Implementierung
Wir setzen um, was notwendig und sinnvoll im Sinne der gesetzlichen Vorgaben ist, z.B. Prozesse für ein spezifisches Risikomanagement, interne Sicherungsmaßnahmen, „Know Your Customer“ (KYC) Verfahren und Prozesse zur Meldung von Verstößen über ein Hinweisgebersystem.
Fall- und Behördenmanagement
Bei Verdachtsmomenten oder wenn Fakten unklar sind, unterstützen wir Sie bei der Aufarbeitung, Dokumentation und Meldung bzw. Kommunikation mit den zuständigen Behörden.
Geldwäschebeauftragter
Bei Bedarf übernehmen wir dauerhaft die Funktion des Geldwäschebeauftragten für Sie.
Schulung
Wir schulen Ihre Mitarbeiter*innen in Bezug auf Risiken zum Thema Geldwäsche, damit Ihr Unternehmen z.B. Meldepflichten effektiv nachkommen kann.