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Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie – wie ist der aktuelle Stand?

Update vom 1. Oktober 2021

+++ Lesen Sie auch unseren aktuellen Beitrag zum Thema +++

Ein update zum Hinweisgeberschutzgesetz und der whistleblower-hotline

 

Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23.10.2019, kurz EU-Hinweisgeberrichtlinie oder Whistleblower-Richtlinie) noch nicht umgesetzt. Die Zeit wird knapp, denn die Umsetzungsfrist endet am 17. Dezember 2021.

Die EU-Staaten tun sich schwer mit der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie

Deutschland ist damit in bester Gesellschaft: Keines der 26 anderen EU-Länder hat die EU-Hinweisgeberrichtlinie bisher umgesetzt. In 6 Ländern (Italien, Luxemburg, Malta, Österreich, Ungarn und Zypern) hat der Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie noch nicht einmal begonnen.[1]

Doch warum tun sich die nationalen Gesetzgeber so schwer mit der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie? Das liegt in erster Linie daran, dass die EU-Hinweisgeberrichtlinie den nationalen Gesetzgebern in ganz zentralen Punkten Spielraum bei der Umsetzung gibt. Und wo es Umsetzungsspielraum gibt, gibt es auch immer politische Meinungsverschiedenheiten, die sich auf das Gesetzgebungsverfahren auswirken.

Einer dieser zentralen Punkte ist die Frage, ob auch Verstöße gegen nationales Recht vom Anwendungsbereich umfasst sein sollen. Die EU-Hinweisgeberrichtlinie bezieht sich nur auf EU-Rechtsverstöße und überlässt den nationalen Gesetzgebern die Entscheidung, auch Verstöße gegen nationales Recht in den Anwendungsbereich des nationalen Umsetzungsgesetzes einzubeziehen.

Gesetzgebungsverfahren in Deutschland steht still

Über diesen Punkt haben sich auch SPD und Union verkracht. Seitdem steht das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie still. Der Gesetzgebungsentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) des Bundesjustizministeriums um Christine Lambracht (SPD), der auch nationale Rechtsverstöße in den Anwendungsbereich einbezieht, hat es nicht ins Kabinett geschafft.

Lambrecht erklärte, sie wolle Whistleblower unabhängig davon schützen, ob sie Verstöße gegen europäisches oder gegen deutsches Recht offenlegen: „Denn sonst wäre geschützt, wer einen Verstoß gegen europäische Datenschutzvorschriften meldet, aber nicht geschützt, wer auf Schmiergeldzahlungen, Steuerhinterziehung oder auf Verstöße gegen deutsche Umweltschutz- oder Arbeitsschutzbestimmungen hinweist.“[2]

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Dr. Jan-Marco Luczak kritisierte, der Vorschlag gehe „ohne Notwendigkeit“ über die Vorgaben der Whistleblower-Richtlinie hinaus. „Viele Unternehmen kämpfen in der aktuellen Pandemie um ihre Existenz“, so Luczak, „Ihnen dürfen wir durch weitere Bürokratie und Regulierungen keine zusätzlichen Steine in den Weg legen.“[3]

 

 

Und nun?

Läuft die Umsetzungsfrist ab, ohne dass ein nationales Hinweisgeberschutzgesetz vorliegt, entfaltet die EU-Hinweisgeberrichtlinie unmittelbare Wirkung. Ab dem 18. Dezember 2021 können sich Mitarbeiter:innen also direkt auf den Schutz der Whistleblower-Richtline berufen.

Unternehmen sollten deshalb nicht bis zur Einführung des nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) warten, sondern das Thema jetzt angehen und ein Meldesystem einrichten, das den Anforderungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie entspricht.

So kann gewährleistet werden, dass Hinweise über dafür vorgesehene vertrauliche und sichere Kanäle gemeldet werden und nicht „in die falschen Hände“ geraten.

Wir unterstützen Sie dabei: https://www.dgc-integrity.de/hinweisgebersystem/

 

 

[1] https://www.polimeter.org/en/euwhistleblowing

[2] https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-gespraeche-zu-whistleblower-gesetz-in-koalition-geplatzt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210428-99-385835

[3] S.o.