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Politischer Irrsinn – Update zum Hinweis­geber­schutz­gesetz

Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf der Ampelkoalition am 10.2. seine Zustimmung verweigert. Das bereits seit Dezember 2021 erforderliche deutsche Umsetzungsgesetz zu den europäischen Vorgaben geht jetzt in den Vermittlungsausschuss und weitere Monate werden vergehen.

Wegen der fehlenden Umsetzung hat die EU mittlerweile ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Die Kosten hierfür trägt der Steuerzahler.

Muss das eigentlich immer so sein?

Die Liste von Vertragsverletzungsverfahren, die gegen Deutschland wegen fehlender oder verspäteter Umsetzung europäischer Richtlinien eingeleitet werden, ist lang. Lang war auch die Umsetzungszeit für den Gesetzgeber, dem bereits seit April 2018 die Entwurfsfassung der schließlich im Oktober 2019 verabschiedeten Richtlinie vorlag. Wenn aber mehr als 4 Jahre für die Gesetzgebungsorgane nicht ausreichen, ein kleines, thematisch übersichtliches Gesetz auf den Weg zu bringen, dann kann von einer Effizienz der Legislative nicht mehr die Rede sein.

Woran liegt das?

Sicher nicht an der Komplexität der Materie – die gibt es ebensowenig wie eine vermeintliche Unausgewogenheit der Entwurfsfassung. Wer sich die Mühe macht, die Redebeiträge in der abschließenden Sitzung des Bundesrates zu lesen, gewinnt vielmehr den Eindruck, dass die Thematik zumindest auf Seiten der CDU/CSU entweder nicht verstanden wurde oder lobbyistisch zu vermeintlichen Gunsten von Unternehmen bewusst falsch dargestellt wird.

Im Klartext: In der Bundesratsdebatte vom 10. Februar 2023 beklagen die Abgeordneten Eisenreich von der CSU und Prof. Posek von der hessischen CDU die „zusätzliche Bürokratie, die enormen Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen, den ganz erheblichen zusätzlichen Aufwand, der insbesondere durch die Einrichtung anonymer Kommunikation mit dem Hinweisgeber“ erforderlich sei und – ohne geht es scheinbar nicht – „Wettbewerbsnachteile in der EU, die Bayern nicht mittragen könne“.

Das ist Unsinn.

Der Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen, die auf die gesetzeskonforme Portallösung eines Dienstleisters setzen, beläuft sich auf 49 € monatlich. Wer nun einwendet, dass bei dieser „Sparvariante“ noch Kosten für interne Nacharbeit und eigenen Heacdcount berücksichtigt werden müssten, dem sei eine Komplettlösung empfohlen, welche als sogenannte Ombudsperson Variante auch die fachliche Begleitung einschließt. Das gibt es am Markt für 149 € und wird innerhalb Wochenfrist – ohne weitere Kosten – umgesetzt.

Bürokratie, enorme Anforderungen und erheblicher zusätzlicher Aufwand? Wohl kaum.

Ein Hinweis sei auch gestattet zur Kritik am anonymen Meldeweg. Auch diese zeugt von fachlicher Unkenntnis oder Ignoranz.

Hinweisgeberschutz erfordert anonyme Meldewege. Nicht immer, aber wenn der Hinweisgeber dies will, so ist dies sicherzustellen. Nur so kann der Gesetzeszweck erreicht werden. Wenn man sich dann noch traut, das Korsett strafrechtlicher Relevanz, die ein Hinweis haben soll, zu verlassen, dann droht den Unternehmen sogar ein wünschenswerter Erkenntnisgewinn – und zwar ganz unabhängig davon, ob ein Hinweis von Mitarbeitern oder Außenstehenden kommt und ob hier eine Rechtsnorm verletzt wird oder nur auf einen Missstand im Unternehmen hingewiesen wird: Das Erkennen von Fehlern und deren Beseitigung ist im Interesse der Unternehmen. Wenn das Hinweisgebersystem dazu einen Beitrag leisten kann, stärkt es die Integrität des Unternehmens und – soweit vorhanden – das Compliance-Management. Der thüringische Minister und Chef der Staatskanzlei Hoff hat dies im Bundesrat auf den Punkt gebracht:

Wenn wir uns zunächst einmal vergegenwärtigen, dass (…) Fehler erst einmal Abweichungen vom Richtigen sind und gleichzeitig der normale Gegenstand von Entwicklung und Innovation, müssen wir uns vor diesem Hintergrund daran erinnern, dass wichtige Innovationen eben ohne Fehler nicht entstanden wären.“

Ein unbürokratisches und bezahlbares Hinweisgebersystem, welches zur Kenntnis von solchen Abweichungen und Fehlern führt, ist eine gute Sache! Der weitaus überwiegende Teil der Unternehmen, für welche die INTEGRITY das System betreibt, bestätigt diese Einschätzung und geht sogar freiwillig über die Anforderungen des Gesetzesentwurfes hinaus, indem zum Beispiel das Meldesystem für Außenstehende zugänglich gemacht wird.

Hinweisgeberschutz ist ein lästiges Thema. Mit Augenmaß umgesetzt ist er aber weniger Ballast als Chance für Unternehmen. Die Politik sollte das endlich einsehen, die unwürdige Diskussion um das Gesetz einstellen und die Entwurfsfassung verabschieden.

Kontaktieren Sie uns.

Wenn auch Sie an Informationen zur Realisierung des Hinweisgebersystems durch die INTEGRITY interessiert sind, können Sie hier Ihre Kontaktdaten und eine Nachricht hinterlassen. Wir senden Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zu.