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Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da – was jetzt zu tun ist!

Update vom 19.06.2023.

Mit nur 1 ½ Jahren Verspätung und einem aufgrund der Verzögerung eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission haben es auch die Vertreter von Bund und Ländern geschafft, sich zu einigen und das Hinweisgeberschutzgesetz zu verabschieden. Dieses tritt am 2. Juli 2023 in Kraft.

Was bedeutet das?

Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit mehr als 250 Mitarbeitern bleibt nicht mehr viel Zeit. Am 3.7.2023 muss ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Hinweisgeberschutzsystem vorhanden sein und funktionieren. Eine Übergangsfrist gibt es hier nicht.

Erfreulicherweise sind am Markt inzwischen Plattformlösungen verschiedener Anbieter für Beträge um die 100 € verfügbar, zwischen denen Unternehmen wählen können. Diese Lösungen decken die wichtige, technisch relevante Anforderung des Gesetzes nahezu alle in vernünftigerweise ab. Was allerdings fehlt ist die Bereitstellung eines 2. Kommunikationsweges, typischerweise in Form einer Telefonhotline sowie die fachliche Bewertung von Hinweisen. Unternehmen, die hier keine Ressourcen aufbauen wollen oder diese anderweitig besser einsetzen können, wählen bei der INTEGRITY die Variante Professional. Diese stellt eine effiziente Komplettlösung dar, die mit einer Vorlaufzeit von 5 Werktagen aktiviert werden kann.

Last but not least:

Unternehmen, welche zwischen 50 und 250 Mitarbeiter beschäftigen, profitieren von einer Schonfrist bis zum 17.12.2023. Nachdem nun aber alle Anforderungen feststehen, sollte diese letzte „Galgenfrist“ auch genutzt werden!

Kontaktieren Sie uns.

Wenn auch Sie an Informationen zur Realisierung des Hinweisgebersystems durch die INTEGRITY interessiert sind, können Sie hier Ihre Kontaktdaten und eine Nachricht hinterlassen. Wir senden Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zu.