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Das Strafrecht für Unternehmen liegt auf Eis

Update zum Verbands­sanktionen­gesetz

Nachdem die Unionsfraktion die parlamentarische Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfes abgelehnt hat, ist der im Koalitionsvertrag beschlossene und seit Herbst 2020 vorliegende Gesetzesentwurf seit dem 9.6.2021 vom Tisch.

Hintergrund waren insbesondere Streitereien über interne Ermittlungen, die Unternehmen eigenständig anstellen können, um ein etwaiges Fehlverhalten von Mitarbeitern aufzuspüren. Die Ergebnisse dieser Ermittlungen sollten dem Gesetzesentwurf nach von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden können, was von der Unionsfraktion kritisiert wurde, da es dann gar nicht mehr zu internen Ermittlungen kommen werde.

Fazit:

Die Unternehmensstrafen sind erst einmal vertagt. Das Thema ist aber nicht erledigt. Mit ziemlicher Sicherheit dürfte es sich in einem neuen Koalitionsvertrag wiederfinden – welche Partei auch immer daran beteiligt sein wird.

Rechtliche Anreize im GmbH- und Aktienrecht, Compliance-Strukturen zu etablieren, gibt es unabhängig davon heute schon: Im Schadensfall schützen diese Geschäftsführer, Vorstände und andere Mitarbeiter, die besondere Verantwortung übernehmen, bereits heute vor persönlicher Haftung – Stichwort: Garantenstellung. Dies allein ist Anreiz genug, sich mit Compliance-Management zu befassen. Das zu Recht kritisierte, von Lobby-Interessen nicht freie Gesetzgebungsverfahren zum Verbandssanktionengesetz sollte nicht abgewartet werden!

Dr. Eric Heitzer

Den Verfasser erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse info@dgc-integrity.de